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   BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 54/79   

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https://dejure.org/1979,3953
BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 54/79 (https://dejure.org/1979,3953)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1979 - IV ARZ 54/79 (https://dejure.org/1979,3953)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1979 - IV ARZ 54/79 (https://dejure.org/1979,3953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses eines Gerichts wegen Unzuständigkeit - Schweben einer Ehesache in der Berufungsinstanz wegen eines Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2519
  • MDR 1980, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 54/79
    Dadurch unterscheidet er sich sowohl von dem Hauptanwendungsfall des § 281 ZPO - Verweisung von einem erstinstanzlichen Gericht an ein anderes Gericht erster Instanz aufgrund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit - als auch von dem Fall der Verweisung zwischen Landgericht und Oberlandesgericht als Gerichten zweiter Instanz, die der Senat nach Maßgabe seines Beschlusses in BGHZ 72, 182 in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO (gemäß § 523 ZPO) in den Sachen zugelassen hat, in denen das Amtsgericht unzulässigerweise eine Familiensache als Nichtfamiliensache behandelt hat oder umgekehrt.
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ARZ 525/81

    Kostenvorschuß - Verbundverfahren - Ehescheidung - Rechtsmittel in Folgesachen -

    Wird die Ehe - wie hier - im Verbundverfahren geschieden und nur in Folgesachen ein Rechtsmittel eingelegt, so ist für eine einstweilige Anordnung nach § 620 2P0 das Familiengericht gemäß § 620 a Abs. 4 ZPO zuständig, weil die Ehesache nicht in der Berufungsinstanz schwebt (BGH, Beschluß vom 19. September 1979 - IV ARZ 54/79 = FamRZ 1979, 1004).
  • BGH, 17.10.1979 - IV ARZ 44/79

    Scheidung einer Ehe im Verbundverfahren - Gerichtliche Zuständigkeit hinsichtlich

    Dies hat der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 19. September 1979 - IV ARZ 54/79 - mit weiterer Begründung ausgesprochen (ebenso die in der Rechtsprechung herrschende Meinung: BayObLG in dem gleichfalls zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß vom 10. August 1979, Allg.Reg. 43/79 = BayObLGZ 79, Nr. 48, ferner Beschlüsse vom 10. und 16. August 1979, Allg.Reg. 42, 48 und 59/79; OLG Düsseldorf FamRZ 1979, 154; OLG Hamburg FamRZ 1979, 528; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 612; OLG Köln FamRZ 1979, 529; OLG Zweibrücken FamRZ 1979, 611).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ARZ 62/79

    Scheidung einer Ehe im Verbundverfahren - Bestimmung der Zuständigkeit des

    Wird die Ehe im Verbundverfahren geschieden und ist nur in einer Folgesache ein Rechtsmittel eingelegt, so ist für eine einstweilige Anordnung (§ 620 ZPO) sowie für eine Abänderung einer vom Familiengericht erlassenen einstweiligen Anordnung das Familiengericht auch dann zuständig, wenn deren Gegenstand der Folgesache entspricht, die in der Berufungsinstanz schwebt, oder damit zusammenhängt (§§ 620 a Abs. 4, 620 b Abs. 1, 3 ZPO; vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 19. September 1979 - IV ARZ 54/79 - und vom 17. Oktober 1979 - IV ARZ 44/79 -).
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